Frage: Ich bin Mieter und möchte einen Glasfaseranschluss. Was muss ich beachten?
Antwort: Der Vertrag wird zwischen dem Mieter und der DG geschlossen. Der Vermieter muß der Erschließung bzw. den bautechnischen Maßnahmen zustimmen. In der Argumentation gegenüber dem Vermieter kann darauf hingeweisen werden, dass für den Vermieter keinerlei Anschlusskosten entstehen (im Rahmen der Nachfragebündlung bis zum 25.05.2019) und eine Wertsteigerung seiner Immobilie damit einhergeht. Sprechen Sie Ihren Vermieter auf dieses wichtige Thema offen an.
Frage: Ich bin Vermieter. Lohnt sich ein solcher Anschluss überhaupt?
Antwort: Für Vermieter lohnt es sich doppelt! Zum einen kann er seinen Mietern/Interessenten einen modernen Internetanschluss zur Verfügung stellen. Dies wird schon heute bei der Immobiliensuche hinterfragt und in Zukunft eine noch deutlich größere Rolle spielen. Zum anderen steigert der Glasfaseranschluss den Wert der Immobilie. Hierzu ein Artikel des Immobilienportals des qm-Magazins. Sprechen Sie Ihre Mieter auf dieses wichtige Thema offen an.
Frage: Aktuell besteht bei meinen Mieter kein Interesse an einem Glasfaseranschluss.
Antwort: Eine Möglichkeit wäre es, sich im Rahmen der Nachfragebündelung bis 25.05.2019 den Glasfaseranschluss kostenlos legen zu lassen und einen Internetvertrag für die Mindestlaufzeit von 24 Monaten abzuschließen. Der Glasfaseranschluss bleibt selbst bei Kündigung nach der Mindestvertragslaufzeit in der Immobilie erhalten und wird nicht zurückgebaut. Daraus ergeben sich folgende Kosten, am Beispiel des Anbieters DG:
1. – 12. Monat DG Basic = 12 x 24,99 € = 299,88
13. – 24. Monat DG Basic = 12 x 44,99 = 539,88 €
1x Bereitstellungsgebühr = 70 €
Summe in 24 Monaten = 909,76 €
Frage: Wie kommt das Glasfaserkabel in mein Haus?
Antwort: Hierzu ein Video der Deutschen Glasfaser.
Frage: Sollte jeder Bürger beim Hausanschluss vor Ort sein?
Antwort: Das muss jeder Bürger selber entscheiden. Es macht aber Sinn. Wenn Löcher ins Haus gebohrt werden, sollte jeder aus eigenem Interesse anwesend sein.
Frage: Gibt es Vorschriften, wie genau der Hausanschluss abgedichtet werden muss?
Antwort: Ja, es gibt allgemeine technische Spezifikationen, nach denen auch andere Bauunternehmen arbeiten müssen.
Frage: Wird das von dem Unternehmen, welches für den Hausanschluss zuständig ist, z.B. mit Fotos dokumentiert?
Antwort: Die Frage muss die Deutsche Glasfaser beantworten. Es kann jedoch nicht schaden, selber Fotos anzufertigen.
Frage: Hat die Gemeinde Einfluss darauf, welches Unternehmen die Verlegung macht? (Stichwort Zuverlässigkeit)
Antwort: Nein.
Frage: Wird die Gemeinde eigentlich auch Glasfaseranschlüsse buchen?
Antwort: die Gemeinde Lengede hat bereits für Schulen, Kindergärten, Feuerwehren und weitere öffentliche Gebäude Aufträge für den Glasfaseranschluss erteilt.
Frage: Wie kann ich zu Hause Leerrohre vorbereiten?
Antwort:
- Zu verwenden ist ein PVC-Rohr oder Stangenrohr, Innendurchmesser mind. 17,4 mm (z.B. M 20).
- Das Rohr sollte mit glatten Innenseiten ohne Riffelung versehen sein.
- In dem Leerrohr darf sich kein weiteres Kabel befinden.
- Ein minimaler Biegeradius von 60 mm ist zwingend einzuhalten.
- Sogenannte Rohrbögen dürfen nicht verwendet werden, aber vor und nach einer Ecke kann das Glasfaserkabel „frei“ verlegt werden.